Die richtige Integration von Natur- und Umweltschutzbelangen in der Planung hilft, Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Sollen Kabeltrassen, Straßen- und Schienenkorridore Fließgewässer queren, müssen die jahreszeitlichen Ansprüche von geschützten Tier- und Pflanzenarten berücksichtigt werden.
gewässerplan:
- führt die Bestandsaufnahme durch
- stellt geeignete Maßnahmenpläne zusammen und stimmt diese mit Behörden ab
- koordiniert die sachgerechte Ausführung mit Baufirmen
- erstellt die Abschlussdokumentation
Die Belange der ökologischen Baubegleitung für Planer, Behörden und Firmen sind im Merkblatt DWA-M 619: Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau (Juni 2015) zusammengefasst.